Kranführerausbildung und
Unterweisung
In § 6 der
Betriebssicherheitsverordnung wird gefordert, dass der
Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der
Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder
andere Personen zu gefährden.
Gemäß DGUV
V52 § 29 ist der Unternehmer verpflichtet, eine qualifizierte
Ausbildung und die entsprechende „Befähigung“ zum Führen des
Kranes nachzuweisen. Eine Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1,
Grundsätze der Prävention, §4(1) für die Bedienung von Kranen
und Hebezeugen ist 1x jährlich vorgeschrieben.
Ich führe
diese Schulungen für ihre Mitarbeiter und Auszubildende vor Ort
an ihren Anlagen durch.
Können mit
einer Modernisierung oder Retrofitmaßnahme Kosten gespart
werden oder ist eine Neubeschaffung wirtschaftlicher ? Eine
Entscheidung, die von vielen Faktoren beeinflusst wird.
Eine
Anlagenmodernisierung kann deutlich kostengünstiger und auch
nachhaltiger als eine Neubeschaffung sein, eine
Leistungssteigerung erreichen, den Bedienkomfort optimieren und
die sonst anfallenden hohen Betriebskosten alter Anlagen
senken.
Für ihren
Einsatzzweck die passende Lösung zu finden, ist unser
gemeinsames Ziel. Ziehen sie ihre Vorteile aus meiner
langjährigen Erfahrung und meinem fundierten Know-How.